Antragsrichtlinien für die Vergabe von Mitteln aus dem
Annemarie-Wolff-Fonds
1. Stiftung
Der Annemarie-Wolff-Fonds zur Förderung individualpsychologischer Ausbildung und Therapie wurde von Ursula Heuss-Wolff gestiftet. Der Fonds ist gestiftet im Andenken an die Mutter der Stifterin, Annemarie Wolff, geb. Richter (1900-1945), die von 1925 bis Ende 1936 ein auf den Grundlagen der Heilpädagogik und Individualpsychologie aufbauendes Kinderheim führte, mit dreizehn gefährdeten Kindern in die Emigration gezwungen und 1945 im Konzentrationslager Jasenovac ermordet wurde. Dem Fonds werden in den Jahren 2004 bis 2008 jährlich je 50.000,- Euro zur Verfügung gestellt. Die Stifterin hat im Stiftungsvertrag vom 17. November 2004 Bestimmungen über Zweck und Verwendung sowie über Vergabe der Mittel getroffen. Diese sind in den Punkten 2 und 4 dieser Richtlinien aufgenommen.
2. Fördermöglichkeiten
Gefördert werden können Vorhaben, die
- der Aus- und Fortbildung in individualpsychologischer Beratung und Therapie (vorzugsweise der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen) dienen
- künstlerische (Spiel, Theater, Tanz) und wissenschaftliche Absichten verfolgen
- der Profilierung der Individualpsychologie im Hinblick auf Qualität und Wirksamkeit dienen
- der Aufarbeitung der Geschichte der Individualpsychologie dienen
- die Aus-, Fort- und Weiterbildung von sozial schwachen Kandidatinnen und Kandidaten (Teilstipendium, Stipendium, Reisekostenzuschuss) unterstützen
3. Antragsverfahren
Anträge müssen schriftlich an die Bundesgeschäftsstelle der DGIP erfolgen (Buttermarkt 2, 99867 Gotha). Sie müssen Angaben zu folgenden fünf Punkten enthalten:
a) Wer?
Verantwortliche Antragstellerin/ verantwortlicher Antragsteller, Namen, Anschrift, Ausbildung und Arbeitsbereiche der am Vorhaben maßgeblich Beteiligten.
b) Wieviel?
Summe der beantragten Mittel aus dem Annemarie-Wolff-Fonds, Vorlage eines Kosten- und Finanzierungsplans, ggf. mit einer Aufschlüsselung nach Personal- und Sachkosten; Angaben darüber, ob das dargestellte Vorhaben ausschließlich aus dem Annemarie-Wolff-Fonds finanziert werden soll oder ob es sich um die Beantragung einer Teilfinanzierung handelt.
c) Wann?
Beginn und voraussichtliches Ende des Vorhabens.
d) Was?
Kurze Bezeichnung des Vorhabens.
e) Warum?
Begründung des Vorhabens, insbesondere weshalb es den unter Punkt 2 genannten Kriterien entspricht.
4. Bewilligung
Über die eingegangenen Anträge entscheidet der Bundesvorstand der DGIP im Einvernehmen mit Prof. Dr. Ulrike Lehmkuhl, Berlin.
Beschluss des Bundesvorstandes der DGIP vom 30.04.2005